MaaS NRW schafft Voraussetzungen für ein digitales, nahtloses und vernetztes Mobilitätsangebot.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Kompetenzcenter Marketing NRW (KCM) ist bemüht, die Internetseite www.maas.mobil.nrw barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 12. April 2022 in Essen erstellt.
Rückmeldung und Kontakt
Sie möchten uns auf bestehende Barrieren auf dieser Internetseite hinweisen oder haben Fragen zum Thema digitale Barrierefreiheit? Melden Sie sich gerne bei uns über folgendes Formular.
Sie können uns auch per Post, telefonisch oder per E-Mail kontaktieren:
Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH
Kompetenzcenter Marketing NRW
Glockengasse 37-39
50667 Köln
Tel.: 0221 208080
E-Mail: info@mobil.nrw
Schlichtungsverfahren
Sollte sich nach Ihrer Kontaktaufnahme keine zufriedenstellende Lösung finden, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden. Diese hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu vermitteln. Ziel ist es, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen keinen Rechtsbeistand.
Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie weitere Informationen zum Antrag und Ablauf eines Schlichtungsverfahrens.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle BGG telefonisch unter +49 30 18 527-2805 oder per E-Mail an info(at)schlichtungsstelle-gbb.de. Die Geschäftszeiten und weitere Kontaktmöglichkeiten stehen auf der Internetseite.